Es besteht die Möglichkeit, dass Ihre Beratung teilweise durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, gefördert wird. Das BAFA ist eine Behörde, die dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie untergeordnet ist. Sie ist mit der Durchführung der „Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows“ beauftragt.
Die ursprüngliche Rahmenrichtlinie stammt vom 28.12.2015. Sie besagt im Kern, dass es kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) in allen Entwicklungsphasen ermöglicht werden soll, externen Rat in Anspruch zu nehmen. Hierbei wird nach folgenden 3 Phasen unterschieden:
junge Unternehmen bis 2 Jahre nach der Gründung
länger bestehende Unternehmen
Unternehmen in Schwierigkeiten
Diesen Unternehmen werden Zuschüsse in unterschiedlicher Höhe in Abhängigkeit von Standort und Unternehmenssituation ermöglicht, auf die es jedoch keinen Anspruch gibt.
Meine BAFA-ID ist die 172551.